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Gaston Schul 1947 gegründet Im Jahre 1947 fing der Niederländer Gaston Schul an als Wechselbote im Autobus (später im Zug), der von Roosendaal nach Antwerpen fuhr. Damals gab es bei dem Grenzübergang von Wernhout nach Wuustwezel (und vice versa) noch lange Wartezeiten, wodurch Gaston regelmäßig mit den Zollbehörden und mit den Fahrern im Grenzlokal in Kontakt kam. Es stellte sich heraus, dass sie Hilfe brauchten bei der Abwicklung der Zollformalitäten. Hierdurch entstand die Idee eines eigenen Zollspeditionbüros. Gaston Schul beschäftigt sich mittlerweile mit der Zollspedition im weitesten Sinne des Wortes. Neben dem Abfertigen und Verzollen von Gütern bieten wir die folgenden Dienste an:
Gaston Schul ist mit ihren Niederlassungen am Rhein-Schelde-Delta im Westen der Niederlande und von Belgien die größte Partei.
Ab 1. Januar 2006 hat eine Kräftevereinigung statt gefunden mit dem größten Zollspediteur an der Ostgrenze der Niederlande: Jacob Meijer B.V. Dieser Betrieb, 1845 gegründet in Amsterdam, beschäftigt sich ebenfalls mit der Zolllogistik im weitesten Sinne des Wortes. Als Zollspediteur hat Jacob Meijer eine lange zuverlässige Geschichte mit Niederlassungen von Nord nach Süd an der deutsch-niederländischen Grenze.
Durch dieses Zusammengehen unter dem Namen Gaston Schul entsteht ein einzigartiges Netzwerk von 16 Büros, gelegen auf logistisch strategischen Knotenpunkten, zerstreut über die Niederlande und Belgien. Von den Hafengebieten bis zur Ostgrenze der Niederlande. Angefangen im örtlichen Lokal und gewachsen zum größten führenden neutralen und unabhängigen Zollspediteur. Bei Gaston Schul arbeiten über 140 Zollspeditionspezialisten mit über 160 Jahre Erfahrung!
Das Gaston Schul-Urteil Einer unserer privaten Kunden führte in den achtziger Jahren über uns ein Sport- und Vergnügungsfahrzeug in die Niederlande ein (gekauft in Frankreich von einer anderen Privatperson). Bezüglich dieser Einfuhr erhob das niederländische Finanzamt wie üblich 18% Steuer auf die MwSt des Verkaufpreises. Eigentlich unberechtigterweise, da der Kunde das Fahrzeug nicht als Unternehmer eingeführt hatte, wodurch die bei der Einfuhr erhobene Umsatzsteuer nicht für Abzug oder Rückerstattung in Betracht kam. Dies führt nämlich zu einer unberechtigten doppelten MwSt-Erhebung! Gaston Schul erhob Einspruch und bekam am 5. Mai 1982 mittels eines Urteils des Justizhofs letztendlich Recht. Ab jener Zeit zahlen Privatpersonen, die einen derartigen Ankauf machen, dank uns keine doppelte MwSt-Erhebung mehr. Die Sache wurde unter dem Namen ‘Gaston Schul-Urteil’ in die Zollgesetzbücher aufgenommen.
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